Preise und Konditionen
Preise 2012:
Diese Preisliste ersetzt ab dem 01.01.2012 alle bisher gültigen Preislisten.
Übernachtungspreise:
Übernachtung ohne Frühstück (inkl.Bettbezüge;exkl. Handtücher) pro Person und Nacht
Preise gelten ab 3 Übernachtungen,ansonsten kommt ein Zuschlag von 2.- Euro pro Person und Nacht hinzu.
Verpflegungspreise:
Getränke (mit Ausnahme von Wasser) sind zu den Hauptmahlzeiten nicht mit inbegriffen
Nutzungspreise für Selbstversorger:
Die Verbrauchskosten für Strom,Gas,Wasser,Heizung werden nach gemessenem Verbrauch berechnet.
(Diese fallen nur für Selbstversorger und auch nur in den SV-Anlagen bzw. Campinganlagen an).
Kosten für Endreinigung und Müllentsorgung falls erforderlich.
Zeltplatzpreise:
Bei jeweils 30 zahlenden Teilnehmern gewähren wir einen Freiplatz.
Zur Aufnahme im Jugendgästehaus ist kein Jugendherbergsausweis erforderlich.
Die Hausleitung behält sich vor eine Kaution von 5.- Euro pro Person für evtl. entstehende Schäden bei Anreise zu verlangen
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Anmeldung:
Diese muss immer schriftlich erfolgen.Auch alle telefonischen Verabredungen bedürfen Schriftform.
Bitte senden Sie ca. 8 Tage vor Anreise den definitiven Zimmerbelegungsplan zu.
Rechnungsstellung:
Die genannten Preise sind Gruppenpreise,es sind keine Einzelabrechnungen möglich
Der Gruppenleiter wird gebeten,die Einzelbeträge einzusammeln und auf Rechnung zu zahlen.
Die Zahlung kann nicht mittels Kreditkarte erfolgen.
Zahlungsbedingungen:
Anzahlung von 40% der Gesamtsumme 4 Wochen vor Antritt der Reise.
Den Restbetrag nach Erhalt der Rechnung.Die Anzahlung gilt zugleich als endgültige Reservierungsbestätigung für beide Seiten.
Abmeldung:
Abmeldungen müssen immer schriftlich erfolgen.Erfolgt der Rücktritt später als 4 Wochen vor Belegungsbeginn werden 20% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
Verringert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10% gegenüber der endgültig angemeldeten Anzahl so entsteht eine Ausfallgebühr von 20% der Personenpauschale.
Haftung:
Für Schäden haftet der Schadensverursacher.
Eine Haftung für den Verlust,Diebstahl oder für die Beschädigung von Wertgegenständen wird nur dann übernommen, wenn diese der Hausverwaltung ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden bzw. von dieser eine Verwahrung abgelehnt wurde.
Für Kraftfahrzeuge (einschliesslich Inhalt) die auf dem Hausgelände abgestellt wurden ,wird nicht gehaftet.